Für Weiterbildungsmaßnahmen gibt es keinen gesonderten Etat. Diese Art von Ausgaben werden durch die steuerfreie Aufwandspauschale gedeckt, die jeder Abgeordnete erhält. Derzeit beträgt diese monatlich 4.560,59 € pro Monat (Stand: 1.1.2021). Mit diesem Betrag müssen die Bundestagsabgeordneten sämtliche laufenden Ausgaben, die ihnen bei der Ausübung ihres Mandats entstehen decken. Hierzu zählen vor allem die Kosten für Miete, Nebenkosten und Ausstattung der Bürgerbüros sowie der Zweitwohnung in Berlin, aber auch Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und viele weitere mandatsbezogene Kosten. Aus dieser Pauschale können Abgeordnete auch Schulungsmaßnahmen, wie zum Beispiel ein Medientraining finanzieren.