Hierfür lässt sich kein abschließender Ratschlag geben. Bezogen auf meine Person kann ich sagen, dass das Bundestagsmandat ausfüllend ist. Neben der Arbeit als Abgeordneter und meinem ehrenamtlichen Engagement in der SPD bleibt so gut wie keine Zeit, als Rechtsanwalt erwerbstätig zu sein. Seit meiner Berufung zum Parlamentarischen Staatssekretär im Dezember 2013 ruht mein Mandat als Rechtsanwalt.

Ob es möglich ist, neben der Arbeit als Abgeordneter, noch ein Unternehmen zu führen, kann ich nicht beurteilen. Die Abgeordneten, die neben dem Mandat weiter ihren Betrieb führen bzw. dort nach wie vor arbeiten, können hier sicher entsprechend Auskunft geben.