Ja, aber in der Praxis kam das in Deutschland bisher nur sehr selten vor. Generell ist es möglich, als parteiloser Einzelkandidat zu einer Wahl anzutreten. Bei kommunalen Wahlen kommt dies auch regelmäßig vor. In den meisten Fällen werden diese Kandidatinnen und Kandidaten von einer Partei oder einem Parteienbündnis unterstützt. Aktuelles Beispiel ist die Bürgermeisterin von Köln, Henriette Reker, die 2015 erstmals gewählt und Ende 2020 wiedergewählt wurde.

In Landesparlamenten und im Bundestag gibt es zwar auch immer wieder parteilose Abgeordnete, diese sind jedoch erst nachdem sie gewählt wurden aus ihrer Partei ausgetreten. Daneben gibt es auch Parteilose, die auf Listen von Parteien kandidieren.

Die gesetzliche Grundlage dafür ist das im Grundgesetz festgeschriebene freie Mandat. Man muss nicht Mitglied einer Partei sein, um Abgeordneter zu sein oder für eine Partei zu kandidieren. Den Parteien kommt dennoch eine besonders wichtige Rolle bei der politischen Willensbildung zu, die in Artikel 21 des Grundgesetzes verankert ist.