Es muss kein Stundennachweis über die Anwesenheit im Parlament, dem deutschen Bundestag, geführt werden. Allerdings gibt es Abzüge bei Nichtanwesenheit. Fehlt man an einem Sitzungstag, werden 100 € (unentschuldigt 200 €), bei Verpassen einer namentlichen Abstimmung (unentschuldigt) 100 € von der steuerfreien Aufwandspauschale abgezogen.