Die Parlamentarier dürfen nicht nur, sie müssen sogar ihre Diäten selbst festlegen. Das sogenannte Diätenurteil des Bundesverfassungsgerichts stammt aus dem Jahr 1975 und betont, dass die Bundestagsabgeordneten transparent und »vor den Augen der Öffentlichkeit« über ihre finanzielle Vergütung als Abgeordnete entscheiden sollen.

Immer wenn im Bundestag die Diäten erhöht werden, führt das zu großen öffentlichen Diskussionen. Die häufigen Nullrunden für Abgeordnete finden dagegen kaum ein öffentliches Echo – Bei vielen Bürgerinnen und Bürgern ist dadurch der Eindruck entstanden, dass die Bezüge von Abgeordneten stärker steigen als Löhne und Gehälter von Arbeitnehmer/-innen. Das Gegenteil ist der Fall. Seit 2016 steigen (oder sinken) die Diäten im selben Verhältnis, wie die durchschnittlichen Löhne und Gehälter von Arbeitnehmer/-innen. Basis dafür sind die offiziellen Daten des Statistischen Bundesamts aus dem Vorjahr. Die Bundestagsabgeordneten haben darüber hinaus seit 1977 fünfzehn Mal auf Diätenerhöhungen verzichtet.