Die Abgeordneten erhalten eine steuerfreie Aufwandspauschale. Diese dient u.a. dazu die Bürokosten im Wahlkreis (Einrichtung und Unterhaltung, z.B. Miete, Möbel, Porto etc.) zu bezahlen. Davon müssen aber auch die Zweitwohnung in Berlin, Information der Öffentlichkeit (Druckkosten, Veranstaltungen), weitere Reisekosten (Hotel, Taxi, PKW), Bücher, Zeitungen und sonstige Kosten für andere mandatsbedingte Aufwendungen (Repräsentation, Einladungen, Wahlkreisbetreuung usw.) bestritten werden.

Die ausgezahlte Aufwandspauschale muss nicht als Einnahme versteuert werden. Im Gegenzug dafür sind die oben genannten Ausgaben für die Arbeit des Abgeordneten nicht steuerlich absetzbar.