Diäten sind grundsätzlich als eine Abgeordnetenentschädigung für Parlamentarier zu verstehen, also das „Gehalt“, welches ein Abgeordneter für seine Arbeit erhält.

Sie sollen die Unabhängigkeit der Abgeordneten stärken und gleichzeitig auch Menschen aus nicht vermögendem Hause ermöglichen, sich der Politik zu widmen. Und insbesondere sollen Diäten Bestechungen verhindern.

Grundlage für die Diäten ist der Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 im Grundgesetz (GG): »Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung.«