Video | Florian Pronold: »Amtsausstattung und steuerfreie Aufwandspauschale«

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Amtsausstattung

Für meine Arbeit als Bundestagsabgeordneter bekomme ich wie jede/-r andere Abgeordnete folgende Amtsausstattung (Geld- und Sachleistungen) zur Verfügung gestellt:

Steuerfreie Aufwandspauschale

Jede/-r Bundestagsabgeordnete/-r erhält eine monatliche, steuerfreie Aufwandspauschale von derzeit 4.560,59 € pro Monat (Stand: 1.1.2021), insgesamt 54.727,08 € pro Jahr. Diese dient dazu, die laufenden Ausgaben für die Arbeit als Bundestagsabgeordnete/-r zu finanzieren: Miete, Möblierung, Strom- und weitere Kosten für mein Bürgerbüro in Landau, Miete und Zusatzkosten für meine Zweitwohnung in Berlin, Information der Öffentlichkeit (Druckkosten, Veranstaltungen, Pressearbeit), weitere Reisekosten (Hotel, Taxi, PKW), Bücher, Zeitungen, Porto, Repräsentationsaufgaben, etc. Die Verwendung der steuerfreien Aufwandspauschale muss von den Abgeordneten nicht belegt werden. Darüber hinausgehende mandatsbedingte Kosten bleiben unberücksichtigt und können auch nicht von der Steuer abgesetzt werden, denn für Abgeordnete gibt es keine »Werbungskosten« (§ 22 Nr. 4 Satz 2 EStG).

Die Kostenpauschale wird bei Nichtanwesenheit gekürzt: Bei unentschuldigtem Fehlen werden 200 € beim Verpassen eines Sitzungstages mit Plenum, 100 € an Sitzungstagen ohne Plenum abgezogen. Auch bei entschuldigtem Fehlen zum Beispiel wegen Krankheit gibt es einen Abzug von 100 € pro Sitzungstag. Bei unentschuldigtem Verpassen einer namentlichen Abstimmung werden von der Aufwandspauschale ebenfalls 100 € abgezogen.

Internet und Kommunikations-Pauschale (IuK)‌/‌Büromittel-Pauschale

Ausgaben für Büromaterial für das Berliner Büro, Mobiltelefon, Kosten für Webseiten und Internet, zusätzliche technische Ausstattung und ähnliches werden im Rahmen der Büromittel-Pauschale bis zu einer Höhe von maximal 12.000 € im Jahr (seit 1.1.2009 unverändert) gegen Einzelnachweise vom Bundestag übernommen. Wenn die Pauschale nicht ausgeschöpft wird, verfällt sie am Jahresende.

Höhere Ausgaben müssen aus der Aufwandspauschale beglichen werden. Da die Büromittel-Pauschale genauso für mandatsbezogene Sachaufwendungen verwendet wird wie die Aufwandspauschale, sind beide Pauschalen in meiner Ausgabenrechnung gemeinsam erfasst.

Amtsausstattung für Büros

Zusätzlich zur Aufwandspauschale stellt der Bundestag folgende Büroausstattung bereit:

  • Büro am Bundestag in Berlin mit drei Computern und einem Laptop, Drucker, Telefon, Fax und Möblierung
  • zwei Computer, Drucker und ein Laptop für das Wahlkreisbüro

Diese Ausstattung ist für die Dauer der Abgeordnetentätigkeit vom Bundestag geliehen und muss nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag zurückgegeben werden. Weitere Einrichtung muss aus der Aufwandspauschale angeschafft werden.

Mitarbeiter/-innen-Pauschale

Die mit der Übernahme eines Bundestagsmandates verbundenen Aufgaben und Verpflichtungen kann kein/-e Abgeordnete/-r ohne die Unterstützung von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bewältigen. Nur für diesen Zweck und nur gegen Nachweis stehen mir monatlich bis zu 22.795 Euro (Arbeitnehmer-Brutto, Stand: 1.4.2021) zur Verfügung, um z.B. wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen, Verwaltungsangestellte und studentische Hilfskräfte zu beschäftigen.

Die Gehälter werden direkt von der Bundestagsverwaltung an die jeweiligen Mitarbeiter/-innen ausgezahlt. Nicht in Anspruch genommene Personalmittel behält der Deutsche Bundestag ein, sie verfallen am Jahresende.

Insgesamt beschäftige ich 7 Personen zwischen 8 und 39 Stunden (Stand: 1.6.2021):

  • 3 Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen
  • 2 Sachbearbeiterinnen
  • 2 Studentische Hilfskräfte

Reisekosten

Zu der Ausstattung für Bundestagsabgeordnete gehören innerdeutsche Flüge mit Mandatsbezug (d. h. nicht für Privatreisen, sondern nur bei Reisen, die durch das Bundestagsmandat begründet sind), eine Jahreskarte der Deutschen Bahn sowie die mandatsbezogene Nutzung des Fahrdienstes des Deutschen Bundestages innerhalb Berlins.

Zur Verwendung der Bonusmeilen, die bei Dienstflügen von Bundestagsabgeordneten anfallen, hat der Deutsche Bundestag eine Vereinbarung mit der Lufthansa geschlossen. Die Bonusmeilen werden zwar personenbezogen erfasst, können aber auch für die Dienstreisen anderer Parlamentarier eingesetzt werden. Dies liegt im Interesse des Steuerzahlers, da damit Kosten gespart werden können. Oft werden so Auslandsflüge von den durch die Abgeordneten gesammelten Bonusmeilen finanziert. Die Abgeordneten haben sich dazu verpflichtet, dienstlich erworbene Bonusmeilen ausschließlich für Dienstreisen einzusetzen. Die im Zusammenhang mit dem Mandat angefallenen Bonusmeilen dürfen nicht privat verwendet werden.