Video | Florian Pronold »Einkommensvergleich zwischen Bundestagsabgeordneten und anderen Berufsgruppen«
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Einkommensvergleich
Es ist immer schwierig, verschiedene Berufe miteinander zu vergleichen. Dennoch versuche ich als gläserner Abgeordneter aufzuzeigen, wie mein Einkommen im Vergleich zu anderen Berufsgruppen zu bewerten ist. Das Bundesverfassungsgericht hatte mit einem Urteil im Jahr 1975 die Besoldungsstufen von Bundesrichter/-innen als Vergleichsmaßstab für die Abgeordnetenentschädigungen (»Diäten«) herangezogen. Durch mehrere Nullrunden lagen die Abgeordneten zwischenzeitlich unter diesem Maßstab. Mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes (Februar 2014) wurde eine Annäherung an die Ausgangsgröße vorgenommen, die Abgeordnetenentschädigung wurde in zwei Schritten mit Wirkung zum 1. Juli 2014 und mit Wirkung zum 1. Januar 2015 angepasst.
Mit 10.013 € brutto im Monat (Stand: 1.7.2021) verdient eine Bundestagsabgeordnete/ein Bundestagsabgeordneter nicht schlecht – wir gehören damit zu den 10% der Bestverdienenden in Deutschland. Brutto ist aber nicht gleich netto. Wie jeder Bürger und jede Bürgerin zahlt ein Abgeordneter genauso Einkommenssteuer und ggf. Kirchensteuer und wir zahlen den Solidaritätszuschlag. Auch Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung sind aus den »Diäten« zu bestreiten. Hinzu kommen noch weitere Ausgaben, die auf das Bundestagsmandat zurückgehen und ebenfalls aus den Diäten zu bestreiten sind. Verpflichtend für einen SPD-Bundestagsabgeordneten sind die Mandatsträgerabgaben an die verschiedenen Gliederungen der Partei. Faktisch erhält ein Bundestagsabgeordneter ein monatliches Nettoeinkommen von ca. 5.000 Euro. Deshalb ist es für gut verdienende Selbstständige nicht sehr attraktiv, in die Politik zu gehen. Führungskräfte in der zweiten und dritten Ebene von Unternehmen verdienen deutlich mehr als ein Abgeordneter. Gemessen an dem Einkommen vergleichbarer Tätigkeiten, den mit dem Mandat verbundenen Arbeitszeiten und sonstigen Belastungen ist eine Abgeordnete/ein Abgeordneter schlechter bezahlt als vergleichbare Berufe in der Wirtschaft oder die Referenzgruppe Bundesrichter im öffentlichen Dienst.
Einkommensvergleich
Alle Angaben sind brutto, also noch zu versteuern.
Tätigkeit | Monatsgehalt | Jahresgehalt |
---|---|---|
Fussballprofi 1. Liga (FC Bayern München 2019/2020) in EUR umgerechnet1 | 557.184 | 6.686.211 |
Vorstandschef der Städtischen Werke Nürnberg (2018)2 | 56.667 | 680.000 |
Fussballprofi 1. Liga (FC Union Berlin, 2019/2020) in EUR umgerechnet1 | 46.661 | 559.929 |
Hauptgeschäftsführer-/in Verband Kommunaler Unternehmen e.V. (VKU, 2015)3 | 50.000 | 600.000 |
Vorstandsvorsitzender Stadtsparkasse München (2018)4 | 45.167 | 542.000 |
Vorsitzender der Geschäftsführung der Stadtwerke München (2018)4 | 42.000 | 504.000 |
Chefarzt in einer Klinik (2018)5 | 18.832 | 225.986 |
Oberbürgermeister Nürnberg (2019)6 | 13.231 | 158.772 |
Bundesrichter/-in Besoldungsgruppe R 6 (2020) ohne Zulagen7 | 10.208 | 122.502 |
Bundestagsabgeordnete/-r (2020)8 | 10.083 | 121.002 |
Durchschnittsverdienst von Führungskräften in Deutschland (2019)9 | 7.874 | 94.493 |
Durchschnittlicher Bruttolohn vollzeitbesch. Arbeitnehmer Deutschland (2019)9 | 3.994 | 47.928 |