Video | Florian Pronold »Unterschiede bei den Einkünften zwischen Abgeordnetem und Parlamentarischem Staatssekretär«
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Florian Pronolds Einkünfte
Vom 18.12.2013 bis März 2018 war ich Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit. Seit März 2018 setze ich meine Tätigkeit bei der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit fort. Dadurch ergeben sich Änderungen bei meiner Einkommenssituation, eine Verringerung bei den Abgeordnetendiäten und auch bei der steuerfreien Aufwandspauschale. Im hier verlinkten Video informiere ich darüber, was sich durch die zusätzliche Tätigkeit als Parlamentarischer Staatssekretär verändert hat. Auch hier ist mir Transparenz wichtig.
Einkünfte
Einkommen als Parlamentarischer Staatssekretär
Als Parlamentarischer Staatssekretär erhalte ich Amtsbezüge in Höhe von 11.454,72 Euro, einen Tarifzuschlag von 30,68 Euro plus 1.035,43 Euro Ortszuschlag, einen Zuschlag von 165,28 Euro weil ich verheiratet bin, eine Aufwandspauschale von 230,08 Euro und 153,39 Euro als Entschädigung für den doppelten Wohnsitz – die Beträge sind bis auf die Pauschale für den doppelten Wohnsitz und die Aufwandspauschale jeweils steuerpflichtig (Stand: 1.1.2021).
Abgeordnetenentschädigung
Die Entschädigung für meine Tätigkeit als Abgeordneter (»Diäten«) sind aufgrund meiner Tätigkeit als Staatssekretär nach § 29 Abs. 1 Abgeordnetengesetz um 50% zu kürzen, höchstens jedoch in Höhe von 30% meiner Amtsbezüge als Parlamentarischer Staatssekretär. Die Abgeordnetenentschädigung in Höhe von 10.083,47 Euro wird demnach um 3.851,85 Euro gekürzt und beträgt 6.231,62 Euro brutto (Stand: 1.1.2021) – natürlich ist dieses Einkommen steuerpflichtig.
Rechtsanwaltstätigkeit
Aufgrund meiner Tätigkeit als Parlamentarischer Staatssekretär ruht meine Anwaltstätigkeit, denn Mitgliedern der Bundesregierung ist es nicht erlaubt, gleichzeitig einen weiteren Beruf auszuüben (§§ 47 II BRAO, 5 I 1 BMinG iVm. § 7 ParlStG). Bis 2013 war ich nur vereinzelt als Rechtsanwalt tätig. Neben meinen hauptberuflichen und ehrenamtlichen Tätigkeiten im Bereich Politik war keine Zeit, im erlernten Beruf zu arbeiten. Ein positives Einkommen habe ich daraus nicht erzielt
Steuerfreie Aufwandspauschale
Die steuerfreie Aufwandspauschale gehört nicht zum Einkommen von Abgeordneten, auch wenn es in den Medien oft anders dargestellt wird. Sie dient zur Erledigung der Aufgaben der Abgeordneten und wird für Aufwendungen im Zusammenhang mit meinem Mandat bezahlt (Zweitwohnung in Berlin, Telefon, Miete für Wahlkreisbüros, Öffentlichkeitsarbeit, etc.). Da die Kostenpauschale einen Aufwendungsersatz darstellt, ist sie steuerfrei.
Die steuerfreie Kostenpauschale beträgt für Bundestagsabgeordnete 4.560,59 Euro (Stand: 01.01.2021), allerdings wird sie um 25% (1.140,15 Euro) gekürzt, weil ich als Parlamentarischer Staatssekretär einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekomme, den ich auch für mandatsbezogene Zwecke nutze (nach § 12 Abs. 6 Abgeordnetengesetz).
Als Parlamentarischer Staatssekretär erhalte ich eine steuerfreie monatliche Aufwandspauschale in Höhe von 230,08 Euro.
Die genauen Ausgaben und die Verwendung der mir steuerfrei überlassenen Beträge wird von mir auch weiterhin dokumentiert: Verwendung der Aufwandspauschale. Hier können Sie anhand der Zahlen nachprüfen, dass die steuerfreie Aufwandspauschale in meinem Fall oft nicht für alle Ausgaben ausreicht, die für die Ausübung des Mandats anfallen.
Dienstwagen
Bei einer 80–90 Stundenwoche ist meine Arbeit ohne Dienstwagen und Fahrer nicht mehr zu erledigen. Die Fahrzeiten nutze ich im Regelfall zur Vorbereitung von Terminen, zu Telefonaten und zum Lesen.
Bundestagsabgeordnete haben entgegen manchen Vorurteilen keinen Dienstwagen, allerdings können sie für mandatsbezogene Zwecke die Fahrbereitschaft des Deutschen Bundestages in Berlin nutzen.
Bis 2013 stand mir in Bayern, in meiner Funktion als SPD Landesvorsitzender, ein Dienstwagen mit Fahrer zur Verfügung, den ich ausschließlich für Fahrten im Auftrag der Bayern SPD genutzt habe. Jedes Jahr wurden damit ca. 70.000 Kilometer zurückgelegt. Dieser Dienstwagen wurde natürlich nicht aus Steuergeldern, sondern aus den Mitteln der Bayern SPD finanziert. Von der Bayern SPD erhielt ich eine Erstattung in Höhe der für die Bayern SPD zurückgelegten Kilometer (Mein Amt als Landesvorsitzender endete im Mai 2017).
Als Parlamentarischer Staatssekretär steht mir ein Dienstwagen mit Fahrer zur Verfügung. Ich habe mich nach den gesetzlichen Möglichkeiten dafür entschieden, diesen auch für mandatsbezogene Zwecke, Parteitermine und private Nutzung einzusetzen. In 2014 und 2015 habe ich die Nutzung des Dienstwagens für private Zwecke als geldwerten Vorteil pauschal versteuert, seit 2016 führe ich ein Fahrtenbuch und versteuere die tatsächliche Nutzung für private Zwecke. Dadurch komme ich auf Gesamtkosten von ca. 1.750 Euro netto (1.140 Euro Kürzung der steuerfreien Aufwandspauschale, ca. 600 Euro privat) im Monat – also etwa 21.000 Euro im Jahr (Stand: 1.1.2021).
Hinweis zu Mandatsträgerabgaben und Spenden
Meine Einkünfte sind selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu versteuern. Außerdem zahle ich aus diesen Mitteln rund 17.000 € (im Jahr 2019) an Mandatsträgerabgaben, Mitgliedsbeiträgen und Spenden an die SPD sowie zwischen 1.500 € (im Jahr 2003) und 8.800 € (im Jahr 2013) als Spenden an Vereine und andere Organisationen.
Die Tabelle zeigt ab 2003 für jedes Jahr auf, was ich an Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Mandatsträgerabgaben an die Partei abgeführt und darüber hinaus gespendet habe. Bis 2016 waren die Mitgliedsbeiträge nicht in den Angaben zu Spenden und Zahlungen an die Partei in den Rechenschaftsberichten enthalten. Wer diese prüft, wird demnach einige Jahre finden, wo meine Zahlungen nicht enthalten sind, da diese nach Abzug der Mitgliedsbeiträge unterhalb der Veröffentlichungsgrenze lagen.
Meine Einkünfte in den vergangenen Jahren
Hier finden Sie meine Einkünfte pro Jahr seit 2003 tabellarisch aufgelistet. Bei den Einkünften als Parlamentarischer Staatssekretär wird für die Jahre 2014 und 2015 im Vergleich zu den Folgejahren ein höheres Einkommen aufgezeigt. Der Unterschied ergibt sich durch die nachträgliche Auszahlung des Gehaltes für Dezember 2013 (Zeitpunkt der Ernennung) im Januar 2014. Darüber hinaus habe ich in den ersten beiden Jahren die private Nutzung des Dienstwagens, der mir für die Tätigkeit im Ministerium zur Verfügung steht pauschal abgerechnet, dies macht etwa 15.000 Euro pro Jahr aus, die mit zum Einkommen gerechnet und versteuert werden. Seit 2016 führe ich ein Fahrtenbuch für private Fahrten und rechne die Nutzung verbrauchsabhängig ab. Das sind ca. 6.000 bis 7.000 Euro im Jahr, die als geldwerter Vorteil zu versteuern sind. Darüber hinaus ist im Einkommen für die Tätigkeit als Parlamentarischer Staatssekretär die Entschädigung für Trennung von Dienst- und Heimatort enthalten. Diese Pauschale erhalte ich, da ich als Abgeordneter meinen Erstwohnsitz in meinem Wahlkreis in Bayern habe. Deshalb rechne ich die Summe von etwa 1.300 Euro im Jahr meiner Abgeordnetentätigkeit zu und gebe sie mit der steuerfreien Aufwandspauschale für Mandatstätigkeiten aus. Sie wird demnach auch in den Auflistungen zur Verwendung der steuerfreien Aufwandspauschale als Einkommen ausgewiesen und somit eigentlich doppelt berücksichtigt.
Mit der Ernennung zum Parlamentarischen Staatssekretär Ende 2013 hat sich meine Einkommenssituation stark verändert. Die beiden Grafiken zu den Jahren mit und ohne die Tätigkeit als Parlamentarischer Staatssekretär zeigen die Unterschiede übersichtlich auf und erleichtern den Vergleich:
Zusammensetzung der Einkünfte Bundestagsabgeordneter (Durchschnitt 2003 bis 2013 in Prozent)
Zusammensetzung der Einkünfte Bundestagsabgeordneter (Durchschnitt 2003 bis 2013 in Prozent)
■ Abgeordnetenentschädigung: 77,2%
■ Zweckverband Sparkasse: 2,6%
■ Kreisrat: 0,8%
■ Stadtrat: 0,6%
■ Stellv. Fraktionsvorsitz: 13,8%
■ Rundfunkrat: 3,4%
■ Kapitalerträge: 1,6%
Zusammensetzung der Einkünfte Bundestagsabgeordneter und Parl. Staatssekretär (Durchschnitt 2014 bis 2019 in Prozent)
Zusammensetzung der Einkünfte Bundestagsabgeordneter und Parl. Staatssekretär (Durchschnitt 2014 bis 2019 in Prozent)
■ Abgeordnetenentschädigung: 30,7%
■ Parlamentarischer Staatssekretär: 63,4%
■ Kreisrat: 0,6%
■ Rundfunkrat: 3,9%
■ Kapitalerträge: 1,4%
Der besseren Übersichtlichkeit halber sind die Tabellen ausgeblendet. Ein Klick auf das Plus klappt die Tabellen auf: