Am 14. Mai haben wir das „Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ beschlossen. In den vergangenen Wochen haben mich viele Schreiben und Anrufe von Bürgerinnen und Bürgern erreicht, die sich besorgt über dieses Gesetz äußerten, zu dem viele falsche Informationen kursieren. Wichtig ist:

Eine Impfpflicht für SARS-CoV-2 wird es nicht geben! Sie stand nie zur Debatte.

Eine Immunitätsdokumentation für SARS-CoV-2 wird es nicht geben. Solange die Frage der Infektiosität nicht geklärt und eine Immunität nicht sicher nachweisbar ist, kann und darf sie auch nicht dokumentiert werden. Sollte zukünftig eine gesicherte Aussage zur Immunität und Infektiosität bezüglich SARS-CoV-2 möglich sein, kann das Ergebnis dokumentiert werden, wenn dies gewünscht ist.

Mit dem Gesetz wollen wir die epidemiologische Überwachung verbessern und den öffentlichen Gesundheitsdienst stärken. Testungen in Bezug auf Corona werden erleichtert und symptomunabhängig in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Auch vom öffentlichen Gesundheitsdienst vorgenommene Testungen können bei Versicherten über die Gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden.

Außerdem erhalten Beschäftigte in der Pflege einen finanziellen Bonus für Ihren beispiellosen Einsatz in dieser schwierigen Zeit.

Für berufstätige pflegende Angehörige stellen wir bis zum 30. September 2020 sicher, dass bei einem durch das Coronavirus verursachten pflegerischen Versorgungsengpass Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatz für bis zu 10 Tage gewährt werden kann, wenn Beschäftigte auf Grund einer anderweitig nicht behebbaren Versorgungslücke die pflegerische Versorgung eines nahen Angehörigen im Sinne des Pflegezeitgesetzes in dieser Zeit selbst organisieren oder sicherstellen müssen. Für Pflegebedürftige der Pflegestufe 1 vereinfachen wir die Inanspruchnahme des Entlastungsbetrages nach § 45 b SGB XI von 125 Euro monatlich.

Weitere Informationen und Details finden Sie auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums.