Der Hass im Netz nimmt zu und wird immer organisierter. Nicht zuletzt die hohen Wahlergebnisse der AfD bei den letzten Landtagswahlen zeigen, dass rechtsextreme Strömungen leider zunehmen. Traurige Höhepunkte dieser Tendenz waren die Ermordung des Politikers Walter Lübcke und der Anschlag in Halle, der gegen eine jüdische Einrichtung gerichtet war – beides aus mutmaßlich rechtsextremer Motivation heraus.

Das Kabinett hat ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beschlossen, um besser und schneller gegen entsprechende Straftaten vorgehen zu können.

Im heute beschlossenen Programm sind Maßnahmen enthalten, um besser und schneller gegen entsprechende Straftaten vorgehen zu können:

  • Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, welches gegen Hassnachrichten und die Verbreitung von Fake News im Internet verabschiedet wurde, soll verschärft werden: Die Plattformbetreiber sollen strafrechtlich relevante Hassbotschaften nicht nur löschen, sondern auch die für eine Strafverfolgung relevanten Informationen an die Behörden weiterleiten.
  • Die Bekämpfung von Hass im Netz wird zentralisiert und in einer neu geschaffenen Zentralstelle des Bundeskriminalamts gebündelt.
  • Darüber hinaus soll die Bearbeitung des Rechtsextremismus im Verfassungsschutzbund intensiviert und der Austausch mit den Polizeien verstärkt werden. Hierfür werden den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden neue Ressourcen zur Verfügung gestellt.
  • Hass und Hetze funktionieren im Internet anders als in der Realität – insbesondere durch die Anonymität der Nutzer und die mögliche hohe Reichweite entsprechender Botschaften. Diese Besonderheiten des Netzes erfordern einen anderen Umgang mit diesen Straftaten, deshalb wird das Strafgesetzbuch mit einer eigenen Regelung zu Hasskriminalität verschärft.

Die Maßnahmen beschränken sich jedoch nicht nur auf die Bekämpfung von Hass und Bedrohung im Internet:

  • Programmen zur Demokratieförderung und Extremismusprävention kommt eine besondere Bedeutung zu. Die Präventionsarbeit wird deshalb ausgeweitet und finanziell besser abgesichert.
  • Hasskriminalität, Drohungen und Beleidigungen gegen KommunalpolitikerInnen soll in Zukunft besser vorgebeugt werden. Dafür soll der besondere Schutz, den Landes- und BundespolitikerInnen bereits erhalten, auf die kommunalpolitische Ebene ausgeweitet werden. Dies bedeutet z.B., dass die PolitikerInnen ein Anrecht auf Personschutz erhalten.
  • Die zunehmenden Angriffe gegen Sanitäter und medizinisches Personal werden künftig wie Wiederstand gegen die Polizei behandelt.
  • Zukünftig soll zudem umfassender geprüft werden, wer einen Waffenschein erhält und damit berechtigt ist, als Privatperson eine Waffe bei sich zu führen – die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung z.B. wird künftig den Besitz einer Waffe verhindern. Darüber hinaus wird der Lebenszyklus einer Waffe – von der Herstellung über den Besitzerwechsel bis zu ihrer Vernichtung – für die Sicherheitsbehörden nachvollziehbar.