Wir haben die Regelung für den Zugang zum Elterngeld angesichts der Herausforderungen für Eltern in der Coronakrise angepasst. Mütter und Väter können die entsprechenden Monate, in denen sie aufgrund der Krise weniger verdienen, aus der Berechnung zur Höhe des Elterngeldes herauslassen. Diese Monate mit geringem Einkommen würden ansonsten dazu führen, dass Eltern auch nach der Krise noch Einkommenseinbußen hinnehmen müssen. Arbeitslosengeld I und Kurzarbeitergeld wegen Corona reduzieren das Elterngeld nicht. Außerdem sollen Eltern, die in systemrelevanten Berufen tätig sind und deswegen derzeit ihre Elternmonate nicht nehmen können, diese verschieben können. Diese Regelungen gelten rückwirkend zum 1. März und zunächst bis Ende 2020.

Wenn das Einkommen nicht für die gesamte Familie reicht, können Eltern einen Kinderzuschlag bekommen. Jetzt in der Krise prüfen wir bei Neuanträgen befristet nur das letzte Monatseinkommen und nicht – wie sonst – das Einkommen der vergangenen sechs Monate. So wollen wir Einbußen durch Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosigkeit mindern und auch selbstständig tätige Eltern erreichen. Bewilligungen, die in der Zeit vom 1. April bis 30. September 2020 enden, werden einmalig um sechs Monate verlängert.

Schulen und Kitas sind geschlossen und viele Eltern müssen aktuell ihre Kinder zu Hause selbst betreuen. Alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind angehalten, zusammen mit den Beschäftigten praktische Lösungen zu finden, wie Home Office oder den Abbau von Überstunden. Wer das nicht kann und seine Kinder unter zwölf Jahren oder Kinder mit Behinderungen selbst betreuen muss und somit nicht zur Arbeit kann, soll weiter Geld vom Arbeitgeber bekommen. Dazu haben wir einen Anspruch auf Entschädigung im Infektionsschutzgesetz geschaffen. Der Arbeitgeber kann dann bei der zuständigen Behörde einen Erstattungsantrag stellen und würde entsprechend 67 % des Nettoeinkommens (monatlich maximal 2.016 Euro) ersetzt bekommen.

Wir wissen, dass die aktuelle Situation gerade für viele Familie eine enorme Herausforderung und Belastung bedeutet. Wir arbeiten derzeit zusammen mit den Ländern an weiteren Möglichkeiten, Familien zusätzlich zu unterstützen, soweit die gesundheitlich notwendigen Einschränkungen dies zulassen.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums, zum Beispiel zu den Fragen:

Welche finanziellen Unterstützungen für Familien gibt es?

Wie lassen sich Arbeit und Familie vereinbaren?

Hier finden Sie auch Tipps zur Organisation des Familienalltags und Informationen für Schwangere.

Die aktuelle Situation stellt viele Familien auf die Probe. Auf der Homepage des Familienministeriums finden Sie auch AnsprechpartnerInnen in familiären Belastungssituationen.