Kaum ein Thema beherrscht aktuell die Nachrichten immer noch so stark wie die Coronavirus-Pandemie. Täglich erreichen uns neue beunruhigende Nachrichten, zum Beispiel über Mutationen des Virus oder oder wieder steigende Inzidenzen. Es gelten trotz Lockerungen aktuell immer noch unser tägliches Leben einschränkende Maßnahmen, die uns beruflich und privat weiter vor Herausforderungen stellen. Die Maßnahmen dienen jedoch dazu, Sie und uns alle zu schützen und die Ausbreitung des Virus wieder so gut wie möglich zu verlangsamen. Ein gute Nachricht ist, dass die Impfkampagne an Fahrt aufnimmt, seit Anfang Juni die Priorisierung für die Corona-Impfungen aufgehoben wurde und so Schritt für Schritt allen ein Impfangebot gemacht werden kann, die sich impfen lassen möchten – ein wichtiger Schritt in Richtung Rückkehr zu unserem gewohnten Leben.

Leider kursieren zu Virus, Testmethodik und auch den Impfstoffen Fake News. Mein Beitrag bietet Ihnen gesammelt und im Überblick verifizierte, wissenschaftlich fundierte und sichere Informationen aus erster Hand: Aus Ministerien und Bundesbehörden, von wissenschaftlichen Institution und aus verlässlichen Medien.

Aufbau des Beitrags

  1. Aktuelle Informationen zum Virus und der weltweiten Entwicklung – hier finden Sie u.a. auch Informationen zur Corona-Impfung.
  2. Aktuelle Informationen des Bundes und der zuständigen Ministerien und Behörden
  3. Die Situation in Bayern und in meinem Wahlkreis
  4. Bei Kontakt mit einem Infizierten oder dem Verdacht einer Infektion
  5. Psychologische Hilfsangebote
  6. Informationen der SPD zum Coronavirus

Beim Klick auf einen der obenstehenden Links werden Sie zu einem weiteren Beitrag weitergeleitet, so finden Sie schnell die Informationen, die Sie benötigen. Den Gesamtüberblick zu allen Unterpunkten erhalten sie hier.

1. Aktuelle Informationen zum Virus und der weltweiten Entwicklung

  • Tagesschau: Der Liveblog der Tagesschau bietet aktuelle Informationen zur Entwicklung in Deutschland und weltweit. Der Liveblog startet täglich neu und ist direkt auf der Startseite der Tagesschau zu finden.
  • Robert Koch-Institut: Aktuelle Zahlen, Daten und Fakten zur Verbreitung des Virus und zu neuen Erkenntnissen gibt es auf der Corona-Webseite des Robert-Koch-Instituts.
  • Podcast mit den Virologen Prof. Dr. Drosten und Prof. Dr. Sandra Ciesek: Der Podcast bietet regelmäßig ein wissenschaftliches Update zum Corona-Virus an.
  • Informationen rund um das Corona-Virus in Leichter Sprache finden Sie hier

CORONA-IMPFUNG:

Die Bundesländer sind für die Verteilung und Verimpfung der Impfstoffe zuständig. Bitte informieren Sie sich entsprechend bei den zuständigen Stellen Ihres Bundeslandes darüber, wann und wie Sie geimpft werden können. Für meine Heimat Bayern finden Sie die Informationen zur Corona-Impfung untenstehend.

2. Aktuelle Informationen des Bundes und der zuständigen Ministerien und Behörden

Änderung des Infektionsschutzgesetzes am 07.09.2021 durch den Bundestag: Die Änderung beinhaltet u.a. die Integration der 3G-Regelungen bei den Einreisebestimmungen sowie die Aufnahme der Hospitalisierung, also die Anzahl der Corona-Patienten in Krankenhäusern, als Indikator zur Einschätzung der Corona-Pandemie. Die konsolidierte Lesefassung des Infektionsschutzgesetzes finden Sie hier.

**Verlängerung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ am 25.08.2021 durch den Deutschen Bundestag um weitere drei Monate. Details zur Debatte finden Sie auf der Webseite des Bundestages.

Neue Corona-Regeln ab August: In der Ministerpräsidentenkonferenz am 10.08.2021 haben Bund und Länder über die Anpassung der Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie verhandelt. Informationen zu den Ergebnissen finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung, unter Anderem wurden folgende Regelungen beschlossen:

3G-Regeln Corona
„3G-Regeln“ zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie, Quelle: Bundesregierung

Informationen für die Einreise nach Deutschland Die Bundesregierung hat für Reiserückkehrer und Einreisende nach Deutschland eine Sonderwebseite mit den relevanten Informationen zu Risikogebieten, Quarantäneregelungen und den wichtigsten Schutzmaßnahmen veröffentlicht.

Wegfall der „Bundesnotbremse“: Am 30.06.2021 ist die im Infektionsschutzgesetz verankerte „Bundesnotbremse“ mit bundesweit geltenden Regelungen für Inzidenzwerte über 100 ausgelaufen. Die Regelungen wurden nicht verlängert, es gelten nun wieder die in den jeweiligen Bundesländern verabschiedeten Corona-Regeln. Quelle.

Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen: Seit dem 15.06.2021 können für die Wiederaufnahme des Kulturbetriebs (Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Comedy, Lesungen, Ausstellungen und andere Kulturveranstaltungen) Gelder aus dem mit 2,5 Milliarden Euro gefüllten Sonderfonds beantragt werden. Die Maßnahme beinhaltet eine Wirtschaftlichkeitshilfe, für kleinere Veranstaltungen, an denen pandemiebedingt weniger Zuschauer/-innen teilnehmen können sowie eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen (diese können voraussichtlich ab dem 01.09.2021 wieder stattfinden). Details und eine ausführliche FAQ zum Sonderfonds finden Sie hier

Verlängerung der Überbrückungshilfen für Unternehmen und Soloselbstständige bis zum 30.09.2021 – Details zu den Hilfen finden Sie hier.

Aufhebung der generellen Reisewarnung für Corona-Risikogebiete: ab dem 01.07.2021, so die Bundesregierung am 11.06.2021, Details finden Sie hier.

Verlängerung der epidemischen Lage nationaler Tragweite durch den Bundestag am 11.06.2021. Trotz sinkender Infektionszahlen war die Verlängerung der Verordnung nötig, um bei wieder stark steigenden Zahlen z.B. durch sich aktuell verbreitende Virusmutationen schnell reagieren zu können. Auch sind einige immer noch wichtige Verordnungen, wie z.B. die Corona-Testverordnung oder die Einreiseregelungen vom Fortbestand der epidemischen Lage abhängig.

Digitaler Impfnachweis: Ab sofort steht die „CovPass-App“ zum Download bereit: Mit einem QR-Code, den man bei der Corona-Impfung erhält, kann dort ein sicherer digitaler Impfpass hinterlegt werden, mit welchem der vollständige Impfstatus nachgewiesen werden kann. Details zur App, zur Datensicherheit und Links zum Download finden Sie hier. Auch in der Corona-WarnApp kann der digitale Impfnachweis hinterlegt werden, Details dazu sind hier hinterlegt.

Neue Regelungen für Geimpfte und Genesene: Am 06.05.2021 hat der Bundestag, am 07.05.2021 der Bundesrat die Verordnung zur Erleichterungen für Geimpfte und Genesene verabschiedet.

Einen kurzen Überblick über die neu geltenden Regelungen sehen Sie hier:

Übersicht über die Erleichterungen für Geimpfte und Genesene.
Übersicht über die Erleichterungen für Geimpfte und Genesene. Quelle: Bundesregierung. Stand 07.05.2021

Für die Ausgestaltung und Verabschiedung der final gültigen Maßnahmen sind weiterhin die Bundesländer zuständig: Da die Regelungen im Einzelfall abweichen können, informieren Sie sich bitte auf den zuständigen Behördenseiten. Die Regelungen für meine Heimat Bayern und eventuelle Sonderregelungen in meinem Wahlkreis finden Sie im entsprechenden Abschnitt (Punkt 3) dieses Beitrags.

Vierte Änderung des Infektionsschutzgesetzes – „Bundesnotbremse“: Ende April ist die Vierte Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft getreten. Hier finden Sie Informationen zur Debatte im Bundestag. Einen Kurzüberblick über die neuen Maßnahmen habe ich hier für Sie zusammengestellt, die konsolidierte Fassung des Infektionsschutzgesetzes inklusive aller bereits in Kraft getretenen Änderungen finden Sie hier.

Für die Ausgestaltung und Verabschiedung der final gültigen Maßnahmen sind bis auf die im Infektionsschutzgesetz verankerten Ausnahmen weiterhin die Bundesländer zuständig: Da die Regelungen im Einzelfall abweichen können, informieren Sie sich bitte auf den zuständigen Behördenseiten. Die Regelungen für meine Heimat Bayern und eventuelle Sonderregelungen in meinem Wahlkreis finden Sie im entsprechenden Abschnitt (Punkt 3) dieses Beitrags.

Sozialschutzpaket III: Am 26.02.2021 ist das Sozialschutzpaket III verabschiedet worden. Es enthält neben weiteren Regelungen u.a. die Verlängerung des erleichterten Zugangs zur Grundsicherung bis zum 31.12.2021 und eine Unterstützung von 150 Euro für Erwachsene in der Grundsicherung. Alle Informationen zum Sozialschutzpaket III gibt es hier. Im ebenfalls am 26.02 verabschiedeten dritten Corona-Steuerhilfegesetz ist ein weiterer Kinderbonus in Höhe von 150 Euro je Kind enthalten.

Das neue Infektionsschutzgesetz: Am 18. November 2020 hat der Deutsche Bundestag das neue Infektionsschutzgesetz (Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite) verabschiedet. Das Gesetz wurde vorab in der Öffentlichkeit stark diskutiert und es wurden viele Fake News darüber verbreitet. In einer Facebook Live-Online-Veranstaltung habe ich das Gesetz vorgestellt und Fragen dazu beantwortet, hier finden Sie ein kurzes Statement und den Link zur Videoaufzeichnung. Die SPD-Bundestagsfraktion hat eine FAQ zum Gesetz veröffentlicht, welche die wichtigsten Fragen und Kritikpunkte am Gesetz zusammenfasst und beantwortet.

CORONA-WARN-APP DER BUNDESREGIERUNG:
Seit dem 16. Juni kann die Corona-Warn-App der Bundesregierung installiert werden. Die App hilft dabei, Kontakte zu Infizierten im Nachhinein nachvollziehen und damit schnell reagieren zu können. So leistet die App zusätzlich zu Mundschutzpflicht und Abstandsgebot einen wichtigen Teilbeitrag zur Pandemiebekämpfung. Die Nutzung der App ist freiwillig und datenschutzrechtlich unbedenklich. Informationen und Links zum Download der App finden Sie auf der offiziellen Webseite der Bundesregierung zur Corona-Warn-App. Bei einer roten Warnung der App, sprich: einem längeren Kontakt zu einem Infizierten können sich betroffene seit KW 42 kostenfrei testen lassen.

Detaillierte Informationen zu einzelnen Maßnahmen und Ressorts finden Sie in nachfolgender Auflistung:

  • BUNDESREGIERUNG: Einen Gesamtüberblick über den Stand der Maßnahmen bietet die Sonder-Webseite der Bundesregierung.
  • GESUNDHEIT: Tagesaktuelle Informationen des Bundesgesundheitsministeriums zum Corona-Virus gibt es hier. Informationen des Ministeriums zu Hilfsangeboten und wie Sie helfen können finden Sie hier.
  • WIRTSCHAFT: Die Corona-Infowebseite des Bundeswirtschaftsministeriums bietet Informationen zu Hilfen für Unternehmen und weiteren Maßnahmen. Die KfW stellt hier die einzelnen Kredite und die Voraussetzungen zum Erhalt vor. Informationen zu den November- & Dezemberhilfen sowie zur Überbrückungshilfe III finden Sie hier.
  • ARBEIT: Arbeitsrechtliche Hinweise und Maßnahmen für den deutschen Arbeitsmarkt werden hier vom BMAS veröffentlicht. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat hier Informationen über die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer/-innen in der Krise zusammengestellt.
  • ARBEITSSCHUTZ: Die zusätzlichen Arbeitsschutzmaßnahmen zur Vorbeugung einer Ansteckung mit dem Virus finden Sie hier.
  • KURZARBEIT: Unternehmer-/innen finden auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit alle relevanten Informationen. Die Regelungen zum vereinfachten und erhöhten Bezug des Kurzarbeitergeldes gelten bis zum 31.12.2021 (Quelle).
  • JOBCENTER/ARBEITSLOSENGELD/GRUNDSICHERUNG: Die Arbeitsagentur hat für alle mit Bedarf an finanzieller Unterstützung durch den Bezug von Arbeitslosengeld hier die relevanten Informationen wie z.B. Links zu den Anträgen und dem Verfahren zusammengefasst. Update vom 26.02.2021: Im Sozialschutzpaket III wurde eine Unterstützungszahlung von 150 Euro für Erwachsene in der Grundsicherung verabschiedet (Quelle).
  • SELBSTSTÄNDIGE/SOLOSELBSTSTÄNDIGE/FREIE BERUFE: Informationen über die November- & Dezemberhilfen sowie die Überbrückungshilfe III, die auch für Soloselbstständige gelten, sind hier für Sie abrufbar.
  • SCHAUSPIELER*INNEN: Kurzfristige Beschäftigte im Kulturbetrieb konnten bisher keine Hilfeleistungen beantragen. Am 05.02.2021 hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, die Überbrückungshilfe III für die Freien Berufe im Kulturbereich auszuweiten. Quelle
  • JOBVERMITTLUNG LANDWIRTSCHAFT: Hier können sich sowohl Landwirtschaftliche Betriebe, die Hilfe suchen, als auch Arbeitnehmer-/innen, die sich vorstellen können, als Saisonarbeiter auszuhelfen, anmelden und vernetzen.
  • GRENZKONTROLLEN/BEVÖLKERUNGSSCHUTZ: Auf der Webseite des Bundesinnenministeriums finden Sie Informationen zum Katastrophenschutz, dem Krisenstab und den Grenzkontrollen/Einreisebedingungen.
  • JUSTIZ/VERBRAUCHERSCHUTZ/MIETERSCHUTZ: Das Bundesjustizministerium informiert auf einer Sonder-Webseite über die bereits verabschiedeten und geplanten Gesetze und Verordnungen auf Bundesebene. Dazu gehören z.B. pandemiebedingte Vorschriften im Miet- und Pachtrecht, die Neuregelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht oder auch Informationen zu pandemiebedingten Verzögerungen bei Strafprozessen.
  • LEBENSMITTELVERSORGUNG/LANDWIRTSCHAFT/TIERHALTUNG: Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bietet auf einer Sonder-Webseite aktuelle Informationen u.a. zur Versorgungslage und zu Hilfsmaßnahmen für die Landwirtschaft.
  • FORSCHUNG/BILDUNG: Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt auf einem Corona-Infoportal seine Maßnahmen, Forschungsvorhaben und weitere Informationen zur Bekämpfung des Virus zur Verfügung. Hier finden Sie zudem Informationen zum Corona-Aufholpaket für Kinder und Jugendliche.
  • STUDIERENDE/BAFÖG: Das BMBF bietet auf einer Sonder-Webseite Informationen zur Ausbildungsförderung (BAföG) in der Corona-Krise an. Für Studierende stehen als Soforthilfe darüber hinaus ein KfW-Sonder-Studienkredit und die Möglichkeit, einen Zuschuss über die Studentenwerke beantragen zu können, zur Verfügung.
  • VERKEHR: Auf der Sonder-Webseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur finden Sie Informationen zur aktuellen Lage und den Maßnahmen im Verkehrsbereich (Straße, Schiene, Luftverkehr).
  • FAMILIEN/KINDERBETREUUNG:
    • Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat hier eine Übersicht zu den Hilfs- und Unterstützungsangeboten des Bundes zusammengestellt.
    • Informationen zu den Regelungen zum Kinderzuschlag (KiZ) finden Sie hier.
    • Das erweiterte Corona-Kinderkrankengeld: Aufgrund der Coronavirus-Pandemie kann Kinderkrankgengeld auch beantragt werden, wenn Eltern pandemiebedingt z.B. durch Kita-Schließungen keine Betreuungsmöglichkeit für ihr Kindern haben. Eine FAQ dazu finden Sie hier, eine Musterbescheinigung für die Beantragung des Kinderkrankengeldes ist hier für Sie abrufbar. In 2021 können bis zu 30 Tage pro Kind sowie bis zu 60 Tage für Alleinerziehende beantragt werden.
  • FINANZEN/SCHUTZSCHILD/HILFSPAKET: Das Bundesfinanzministerium bietet auf einer Sonder-Webseite Informationen zum Corona-Schutzschild und den Hilfspakten an. Auf einer Sonderwebseite von Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium finden Sie weitere Details und eine FAQ zu den November- & Dezemberhilfen sowie zur Überbrückungshilfe III
  • INFORMATIONEN FÜR REISENDE & PENDLER / QUARANTÄNEREGELUNGEN / REISERÜCKKEHRER: Pendler/-innen finden hier die nötigen Informationen. Das Auswärtige Amt hat hier Informationen zur generellen Reisesicherheit für Sie hinterlegt, alle aktuellen Reisewarnungen (unabhängig von COVID-19) finden Sie hier. Informationen zu Reisen in Corona-Risikogebiete, was Sie beachten müssen sowie die aktuellen COVID-19-Reisewarnungen sind hier abrufbar. Eine Übersichtsseite zu den Corona-Einreiseregelungen finden Sie hier. Regelungen für Berufspendlern oder den Grenzverkehr in Nachbarländer finden Sie in den Verordnungen der jeweiligen Bundesländer.
  • KUNST & KULTUR: Kunst- und Kulturschaffende können sich hier über die Maßnahmen informieren, die ihnen helfen können, die Auswirkungen der Krise abzumildern. Kinos, Theater, Kulturhäuser und weitere Berufsgruppen, Institutionen und Veranstaltungsorte aus dem Bereich Kunst & Kultur haben im Rahmen des Programms NEUSTART KULTUR die Möglichkeit, Sonderförderungen zu beantragen. Informationen zu den November- & Dezemberhilfen sowie der Überbrückungshilfe III, die auch von Kulturschaffenden in Anspruch genommen werden können, sind hier für Sie hinterlegt. Seit dem 15.06.2021 können über den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen Gelder für die Wiederaufnahme des Kulturbetriebs beantragt werden, Details finden Sie hier.
  • KRANKENHAUSENTLASTUNGSGESETZ: Informationen zum Schutzschirm für Krankenhäuser finden Sie hier. Mit dem Schutzschirm sollen Kliniken und Praxen durch zusätzliche Gelder bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden.

3. Die Situation in Bayern und in meinem Wahlkreis

Der Katastrophenfall in Bayern wurde am 07. Juni 2021 wieder aufgehoben. Im Folgenden finden Sie die aktuell gültigen Regelungen der bayerischen Landesregierung sowie Informationen zur Lage in meinem Wahlkreis. Die aktuellen Fallzahlen von Coronavirusinfektionen in Bayern finden Sie hier.

Aktuelles zu Corona in meinem Wahlkreis Rottal-Inn/Dingolfing-Landau (Stand: 17. September 2021)

Die 7-Tages-Inzidenz im Landkreis Rottal-Inn liegt weiter unter 100 (69 am 17. September).

  • Auf der Corona-Informations-Webseite des Landratsamts finden Sie übersichtlich alle relevanten Informationen, z.B.:
    • die Informationen zum Coronavirus-Testzentrum in Pfarrkirchen sowie über den Ablauf der Testungen können Sie hier nachlesen.
    • Informationen zum Corona-Impfzentrum, der Impfpriorisierung und den Möglichkeiten zur Terminvereinbarung im Landkreis sind hier hinterlegt.
    • Aktuelle Hinweise und die geltenden Regelungen rund um die Pandemie sind hier hinterlegt.
  • Seit dem 31. März 2021 sind drei Schnelltest-Stationen für den kostenlosen Bürgertest im Landkreis in Betrieb. Alle Informationen dazu hat das Landratsamt in einer Pressemitteilung veröffentlicht.
  • Informationen zu geplanten Sonderimpfaktionen im Landkreis im August und September finden Sie hier.

Im Landkreis Dingolfing-Landau ist die 7-Tages-Inzidenz weiter unter 100 (85 am 17. September).

  • Im Landkreis können sich die Bürgerinnen und Bürger online für Corona-Tests anmelden. Informationen dazu finden Sie hier.
  • Die Corona-Webseite des Landkreises informiert Sie tagesaktuell über die Lage im Landkreis. Hier finden Sie zudem Informationen:
  • Das Landratsamt informiert in einer Pressemitteilung über die geänderten Öffnungszeiten der Teststationen im Landkreis ab dem 12. Juli 2021.

Aktuelle Regelungen in Bayern (Stand: 01. September 2021, Datum der aktuell gültigen Vierzehnten bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung)

In einer FAQ zu den bayerischen Corona-Maßnahmen beantwortet die Landesregierung die häufigsten Fragen. Links zu den aktuell gültigen Verordnungen auf Landes- und Bundesebene sowie die in Bayern allgemeingültigen Maßnahmen finden Sie unten aufgelistet. Jeder Landkreis kann darüber hinaus zusätzlich geltende Sonderregelungen erlassen – bitte informieren Sie sich hierzu tagesaktuell auf den jeweiligen Webseiten der Landratsämter.

Aktuelle gültige Verordnungen/Regelungen

Bayerische Corona-Impfstrategie

Ausführliche Informationen zum generellen Ablauf der Corona-Impfungen in Bayern sowie eine FAQ hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hier veröffentlicht. Hier finden Sie zudem Informationen zur Impfreihenfolge und darüber, welche Bevölkerungsgruppen aktuell geimpft werden.

  • Die Impfungen werden in 99 über ganz Bayern verteilten Impfzentren durchgeführt, auch ist der Einsatz von mobilen Impfteams z.B. für bettlägerige Personen möglich.
  • Die Zuständigkeit der Impfzentren richtet sich nach der Postleitzahl Ihrer Wohnanschrift. Hier können Sie mit Ihrer Postleitzahl das für Sie zuständige Impfzentrum heraussuchen.
  • Die Anmeldung für die Impfung müssen Sie im zuständigen Impfzentrum selbst vornehmen, einzelne Landkreise/Impfzentren laden zudem schriftlich ein oder bieten Online-Anmeldeformulare an. Seit dem 25. Januar 2021 ist es möglich, Termine zentral über www.impfzentren.bayern.de für alle Impfzentren zu vereinbaren.
  • Am 25. Februar 2021 hat die Bayerische Impfkommission die Arbeit aufgenommen, die bayerischen Bürgerinnen und Bürger können ab dem 01. März 2021 Anträge auf Einzelfallprüfung für eine Corona-Impfung stellen. Informationen gibt es hier.
  • Seit dem 17. Mai 2021 die Priorisierung für alle Corona-Impfstoffe bei den Hausärzten aufgehoben, so das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in einer Pressemitteilung.
  • In der Kabinettssitzung am 13. Juli 2021 wurde beschlossen, das Impfen im Freistaat schneller und flexibler zu gestalten. Im Fokus stehen dabei die 16- bis 30jährigen, in Impfzentren sollen zukünftig auch Impfungen ohne vorherige Terminabsprache möglich sein und die Wohnortbindung der Impfzentren wird aufgehoben. Diese und weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung.

Allgemeingültige Maßnahmen in Bayern

  • Abstandsgebot von 1,5 m
  • Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmaske):
    • ÖPNV, Schülerverkehr und Einzelhandel, überregionaler und regionaler Bahnverkehr, Behörden u.ä.
    • in Gebäuden und geschlossenen Räumen
    • in der Gastronomie, wenn die Gäste nicht am Tisch sitzen
    • am Arbeitsplatz, sofern der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
    • Kinder sind bis zum 6. Geburtstag von der Maskenpflicht befreit.
    • Es besteht die Möglichkeit, sich aus gesundheitlichen Gründen von der Maskenpflicht befreien zu lassen.
  • Im Falle einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus und zur Kontaktermittlung im Rahmen von Hygiene- bzw. Schutzkonzepten dürfen Kontaktdaten dokumentiert werden: Name, Vorname und eine Anschrift plus eine sichere Kontaktinformation (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) sowie der Zeitraum des Aufenthalts. Die Daten müssen wahrheitsgemäß angegeben werden.
  • Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum unter freiem Himmel an stark frequentierten Orten ist untersagt, die Orte werden von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ausgewiesen.

Krankenhaus-Ampel & erhöhte Intensivbettenbelegung

Sobald in den jeweils sieben vorangegangenen Tagen landesweit mehr als 1.200 an COVID-19 erkrankte Personen in ein bayerisches Krankenhaus eingewiesen und dort stationär aufgenommen werden oder wenn mehr als 600 Erkrankte intensivmedizinisch behandelt werden müssen, erlässt die Staatsregierung neue Regelungen, dies kann u.a. sein:

  • Anhebung des Maskenstandards auf FFP2-Masken
  • Anhebung der Testqualität für den erforderlichen Testnachweis
  • Kontaktbeschränkungen
  • Personenobergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen

3G-Regelungen (geimpft, genesen, getestet)

  • Zugang nur mit 3G zu öffentlichen und privaten Veranstaltungen bis 1 000 Personen in nichtprivaten Räumlichkeiten, Sportstätten und praktischer Sportausbildung, Fitnessstudios, dem Kulturbereich mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekten der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, der Gastronomie, dem Beherbergungswesen, den Hochschulen, Tagungen, Kongressen, Bibliotheken und Archiven, zu außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Musikschulen, Fahrschulen und der Erwachsenenbildung, zoologischen und botanischen Gärten, außerdem zu Freizeiteinrichtungen einschließlich Bädern, Thermen, Saunen, Solarien, Seilbahnen und Ausflugsschiffen, Führungen, Schauhöhlen und Besucherbergwerken, Freizeitparks, Indoorspielplätzen, Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen, dem touristischen Bahn- und Reisebusverkehr und infektiologisch vergleichbaren Bereichen,
    • Zugang nur mit 3G zu Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist und die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind,
    • Zugang zu Messen und Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden nur mit 3G unabhängig vom örtlichen Inzidenzwert
    • Ausnahmen (kein 3G nötig): Zugang zum Handel, zum öffentlichen Personennah- und -fernverkehr, zur Schülerbeförderung, zu Prüfungen, Wahllokalen und Eintragungsräumen, Gottesdiensten, Demonstrationen sowie zu Veranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen
    • Sofern ein Testnachweis vorgeschrieben ist, gilt:
    • Schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis
    • PCR- oder PoC-PCR-Test oder weitere Tests auf Basis der Nukleinsäureamplifikationstechnik, max. 48 Stunden alt
    • POC-Antigentest, max. 24 Stunden alt
    • Testpflicht/Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises gilt nicht für Kinder bis zu 6 Jahren, regelmäßig getestete schulpflichtige Schüler/-innen sowie vollständig Geimpfte und Genesene ohne Coronavirus-Symptome

Gastronomie

  • Mindestabstand von 1,5 m muss eingehalten werden
  • Kontaktdatenerhebung
  • Maskenpflicht für das Personal, wenn es in Kontakt mit den Gästen kommt und für Gäste, sofern sie nicht am Tisch sitzen
  • in reinen Schankwirtschaften muss in geschlossenen Räumen am Tisch bedient werden, Konsum und Abgabe von Getränken an der Theke/am Tresen ist untersagt
  • gestattet ist jederzeit die Lieferung/Abholung und Mitnahme von Speisen für den Verzehr Zuhause unabhängig von den aktuellen Inzidenzwerten, die erworbenen Speisen und Getränke dürfen nicht am Ort der Abholung oder in unmittelbarer Nähe verzehrt werden
  • in geschlossenen Räumen ist Tanzen nicht zulässig, sofern es sich nicht um eine Veranstaltung handelt, die gemäß der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zulässig ist
  • in geschlossenen Räumen ist Musikbeschallung und -begleitung nur als Hintergrundmusik zulässig, sofern es sich nicht um eine Veranstaltung handelt, die gemäß der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zulässig ist

Schulen/Unterricht

  • Maskenpflicht in Gebäuden und geschlossenen Räumen (medizinische Masken für Lehrkräfte und Schüler/-innen ab Jahrgangsstufe 5, Alltagsmasken für Schüler/-innen bis einschließlich Jahrgangsstufe 4).
  • Teilnahme am Präsenzunterricht mit einem Testnachweis (3-Mal je Woche), Informationen dazu finden Sie in der (aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung)[https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-615/] in § 13 (2)

Gottesdienste/Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften

  • die Anzahl der erlaubten Plätze/Teilnehmenden ist vom generellen Mindestabstand von 1,5 m abhängig
  • 1,5 m Mindestabstand zwischen Personen, die nicht demselben Hausstand angehören bzw. zu nicht vollständig Geimpften/Genesenen

Einzelhandel, Dienstleistungs –und Handwerksbetriebe mit Kundenverkehr

  • Mindestabstand von 1,5 m muss eingehalten werden
  • Maskenpflicht für Personal, Kunden und ihre Begleitpersonen. Sofern in Kassen- und Thekenbereichen ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist (z.B. durch Plexiglasabtrennungen) entfällt die Maskenpflicht (nur dort) für das Personal.
  • Märkte unter freiem Himmel sind gestattet, sofern sie keinen Volksfestcharakter aufweisen

Körpernahe Dienstleistungen

  • Maskenpflicht sofern die angebotene Dienstleistung dies zulässt
  • Kontaktdatenerhebung

Kultur/Kulturveranstaltungen (z.B. Museen, Theater, Kinos, Zoos, Kulturstätten)

  • Maskenpflicht bei Veranstaltungen unter freiem Himmel mit über 1.000 Personen in den Eingangs- und Begegnungsbereichen
  • maximal 25.000 Personen
  • in Gebäuden, geschlossenen Räumen, Stadien oder anderen kapazitätsbeschränkten Stätten: bis zu 5.000 Personen: 100% Auslastung gestattet, für den 5.000 Personen überschreitenden Teil: höchstens 50% der Auslastung gestattet
  • nur personalisierte Eintrittskarten
  • kein Zutritt für offensichtlich alkoholisierte Personen
  • der Ausschank und Konsum von alkoholischen Getränken ist untersagt
  • Kontaktdatenerfassung bei allen Veranstaltungen über 1.000 Personen, in Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekten der bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, vergleichbaren Kulturstätten, botanischen und zoologischen Gärten

Öffentliche Versammlungen/Demonstrationen

  • Im Freien: Mindestabstand von 1,5 m
  • Im Innenraum: maximale Personenzahl abhängig von den vorhandenen Sitzmöglichkeiten unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m, keine Personenobergrenzte bei 3G

(Kinder-)Tagesbetreuung

  • Schüler/-innen dürfen Tagesbetreuungsangebote nur nutzen, wenn sie über ein negatives Corona-Virus-Testergebnis verfügen. Es gelten dieselben Regelungen zur Testung wie beim Schulbetrieb.
  • die Träger müssen für noch nicht eingeschulte Kinder 2 Tests je Woche bereitstellen oder die kostenfreie Abholung von Selbsttests in Apotheken ermöglichen

Sportveranstaltungen

  • Mindestabstand von 1,5 m
  • Maskenpflicht bei Veranstaltungen unter freiem Himmel mit über 1.000 Personen in den Eingangs- und Begegnungsbereichen
    ..* maximal 25.000 Personen
    ..* in Gebäuden, geschlossenen Räumen, Stadien oder anderen kapazitätsbeschränkten Stätten: bis zu 5.000 Personen: 100% Auslastung gestattet, für den 5.000 Personen überschreitenden Teil: höchstens 50% der Auslastung gestattet
    ..* nur personalisierte Eintrittskarten
  • kein Zutritt für offensichtlich alkoholisierte Personen
  • der Ausschank und Konsum von alkoholischen Getränken ist untersagt

Besuchsregeln Krankenhäuser, Altenheime, Behinderteneinrichtungen, Reha-Einrichtungen und ähnliche Einrichtungen

  • Die Begleitung Sterbender ist jederzeit möglich.
  • Zugang mit 3G
  • individuelle Infektionsschutzmaßnahmenkonzepte erforderlich, diese können abweichende Regelungen enthalten

Tagungen, Kongresse und Messen

  • Es gelten die Regelungen für Veranstaltungen, Ausnahme: max. 50.000 Besucher*innen gestattet
  • Kontaktdatenerhebung

Freizeiteinrichtungen/Tourismus (z.B. Seilbahnen, Flussfahrten, Führungen, Thermen, Schwimmbäder, Freizeitparks)

  • Mindestabstand von 1,5 m muss eingehalten werden können
  • in geschlossenen Räumen/Fahrzeugbereichen: Maskenpflicht
  • bei Flusskreuzfahrten benötigen Passagiere bei der Einschiffung wenn diese in Bayern erfolgt sowie am Tag eines Landgangs einen Testnachweis
  • Bordellbetriebe, Clubs, Diskotheken, sonstige Vergnügungsstätten und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sind geschlossen

Beherbergung/Übernachtungsangebote

  • Unterbringung nur im Rahmen der bestehenden Kontaktbeschränkungen
  • Mindestabstand von 1,5 m
  • Kontaktdatenerhebung
  • Testnachweis bei Ankunft und alle 72 Stunden erforderlich

Einreise- und Quarantäneregelungen [gemäß der Coronavirus-Einreiseverordnung der Bundesregierung] vom 12. Mai 2021

Die Verordnung regelt u.a.:

  • die Anmeldepflicht (Digitale Einreiseanmeldung)
  • die Quarantänepflicht/ Absonderungspflicht
  • die Nachweispflicht (Testergebnis, Impfnachweis, Genesenennachweis)
  • Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten und weitere Pflichten für Beförderer, Verkehrsunternehmen und Mobilfunknetzbetreiber

Details und die genauen Regelungen finden Sie in der Corona-Einreiseverordnung der Bundesregierung.
Zusätzlich gelten die Regelungen der Bayerischen Verordnung zu Quarantäneregelungen (AV Isolation), konsolidierte Lesefassung, zuletzt aktualisiert am 29. Mai 2021.

Risikogebiet = Staat oder eine Region außerhalb Deutschlands, für welche zum Zeitpunkt der Einreise nach Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht; maßgeblich ist die jeweils aktuelle Veröffentlichung des RKI über die Einstufung als Risikogebiet. Hier sind ebenfalls die Virusvariantengebiete hinterlegt.

Wer in Bayern einen begründeten Verdacht hat (Definition nach RKI), sich mit dem Corona-Virus angesteckt zu haben, sollte telefonischen Kontakt zum Hausarzt, dem kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (Telefonnummer 116 117) aufnehmen oder sich direkt an das zuständige Gesundheitsamt wenden. Hier finden Sie die Liste mit den Kontaktdaten aller Gesundheitsämter im Freistaat.

Aktuelle Informationen zum Virus und der Entwicklung im Freistaat

  • BR24: Der Bayerische Rundfunk hält Sie über die aktuellen Entwicklungen in der Region auf dem Laufenden. Eine extra eingerichtete Sonderseite wird permanent aktualisiert.
  • Alles Wissenswerte rund um das Corona-Virus – wie es übertragen wird, wie Sie am besten vorbeugen etc. – finden Sie zusammengefasst unter:
    www.bayern.de/service/informationen-zum-coronavirus.

Aktuelle Informationen der zuständigen bayerischen Ministerien und Behörden

4. Bei Kontakt mit einem Infizierten oder dem Verdacht einer Infektion

  • BUNDESZENRALE FÜR GESUNDHEITLICHE AUFKLÄRUNG: Die BZgA bietet auf ihrer Corona-Sonderseite unter Anderem Informationen zu Hygiene- und Verhaltensregeln sowie eine FAQ mit Handlungsanweisungen beim Verdacht einer Infektion an. Die Informationen sind darüber hinaus in mehreren Sprachen hinterlegt.
  • Das Robert Koch-Institut stellt hier einen Leitfaden mit dem Vorgehen bei einer Infektion/dem Verdacht auf eine Infektion zur Verfügung.
  • Die Krankenkassen bieten spezielle Hotlines an, der GKV hat diese auf seiner Webseite gesammelt.
  • Für Risikogruppen hat das Robert Koch-Institut hier entsprechende Informationen veröffentlicht.
  • Auch das Bundesgesundheitsministerium bietet Hotlines und Informationen an (siehe Punkt 2 dieses Beitrags).

5. Psychologische Hilfsangebote

Die Coronavirus-Pandemie und ihre wirtschaftlichen und persönlichen Auswirkungen stellen uns vor große Herausforderungen. Diese Situation kann psychisch sehr belasten. Hier finden Sie bundesweit gültige und meist kostenfreie Telefonnummern, an die Sie sich wenden können:

Bild Hilfetelefone Corona-Krise

Hilfetelefon Gewalt gegen Männer: Das Hilfetelefon ist kostenfrei unter 0800 1239900 erreichbar.

Die Initiative Silbernetz.org bietet für Seniorinnen und Senioren eine anonyme Hotline an, um Einsamkeit im Alter vorzubeugen. Die Hotline ist täglich von 08:00 bis 22:00 Uhr kostenfrei unter 0800 4708090 erreichbar.

Krisendienst/Christliche Seelsorge: Die evangelische und die katholische Kirche bieten gemeinsam eine Corona-Seelsorge an. Diese ist kostenfrei rund um die Uhr erreichbar unter: 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222.

Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) hat eine anonyme und kostenlose Corona-Hotline geschaltet. Die Hotline mit der Nummer 0800 777 22 44 ist täglich von 08:00 bis 20:00 Uhr geschaltet.

6. Informationen der SPD zum Corona-Virus

  • Die Bundes-SPD hat hier ihre Sonderseite veröffentlicht.
  • Die SPD-Fraktion im Bundestag bietet hier Informationen zu den Maßnahmen zur Bewältung der Krise an.
  • Die BayernSPD Landtagsfraktion stellt hier Informationen zur Verfügung.

Bei weiteren Fragen oder persönlichen Problemen können Sie sich gerne an mich wenden – mein Büro und ich sind weiter für Sie da.

Passen Sie auf sich und Andere auf und bleiben Sie gesund!

#Solidarität #WirbleibenZuhause

Stand: 17.09.2021 – dieser Beitrag wird laufend aktualisiert, sobald es neue Erkenntnisse gibt.